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Aktuelles
Hygienekonzept

Wir informieren Sie gerne über aktuelle Hygiene- und Corona-Schutz-Maßnahmen rund um BEWEGZEIT und unsere Räumlichkeiten, sowie Angeboten.

Eltern stehen auf e.V.

Eltern stehen auf e.V.
Corona-Einschränkungen für die Kinder von Eltern

Aufhebung der Isolationspflicht bei Positivtestung

Ab dem 16. November 2022 wird die Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufgehoben und durch weniger belastende Schutzmaßnahmen ersetzt.
Künftig gilt bei einem positiven PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest (z.B. in einem Testzentrum oder in einer Apotheke; nicht bei Selbsttests) grundsätzlich eine Maskenpflicht (mind. medizinische Gesichtsmaske). Die Staatsregierung setzt dabei auf mehr Eigenverantwortung im Umgang mit Corona. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung

Auf den Bereich der Kindertagesbetreuung dürfte die Neuregelung kaum Auswirkungen haben, da schon bislang der Grundsatz galt, dass kranke Kinder die Kindertagesbetreuung nicht besuchen dürfen.

Für Kinder mit Symptomen gilt weiterhin folgende Empfehlung aus unserer Rahmenhygieneempfehlung:

  • Kranke Kinder oder Beschäftigte in reduziertem Allgemeinzustand mit Symptomen wie zum Beispiel Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall, soweit diese Symptome nicht auf chronische Erkrankungen oder eine Allergie zurückzuführen sind, bleiben zuhause! Ein Test muss nicht durchgeführt werden.
  • Kinder oder Beschäftigte mit nur leichten Symptomen können die Einrichtung regulär besuchen bzw. in der Einrichtung/Tagespflegestelle tätig werden. Ein Testerfordernis besteht in diesem Fall nicht.

Für positiv getestete Kinder und Beschäftigte gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht anstelle der bisherigen Isolationspflicht. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind jedoch von der Maskenpflicht befreit. Hier besteht für die Träger die Möglichkeit, im Rahmen ihres individuellen Hygieneplans eine Regelung aufzunehmen, wonach nachweislich infizierte Kinder auch bei Symptomfreiheit die Einrichtung oder Tagespflegestelle nicht betreten dürfen, wenn sie nicht mindestens eine medizinische Maske tragen.

In der Rahmenhygieneempfehlung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wird künftig auf eine entsprechende Möglichkeit hingewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass die Rahmenhygieneempfehlung für die Einrichtungsträger unverbindlich ist. Sie enthält lediglich Empfehlungen bzw. zeigt mögliche Regelungen auf. Die Einrichtungsträger können sich bei der Erstellung ihrer individuellen Hygienekonzepte freiwillig an der Rahmenhygieneempfehlung orientieren. Sie können aber auch ein eigenes Konzept entwickeln.

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in der BEWEGZEIT
– Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte –
Stand: 12.03.2021
Änderungen gegenüber der Fassung vom 10.12.2020 sind jeweils gelb markiert.

1. Wann muss mein Kind auf jeden Fall Zuhause bleiben?

Kranken Kindern und Jugendlichen mit akuten Krankheitssymptomen wie

  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit, Luftnot
  • Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
  • Hals- oder Ohrenschmerzen
  • (fiebriger) Schnupfen
  • Gliederschmerzen
  • starke Bauchschmerzen
  • Erbrechen oder Durchfall

ist der BEWEGZEIT-Aufenthalt nicht erlaubt.

NEU: Ein BEWEGZEIT-Besuch ist erst wieder möglich, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

  • Das Kind / der oder die Jugendliche ist wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) oder
  • Das Kind / der oder die Jugendliche hat
    • Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen),
    • verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber) oder
    • gelegentlichen Husten, Halskratzen oder Räuspern.

NEU: In jedem Fall muss vor dem BEWEGZEIT-Besuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

2. Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) zur BEWEGZEIT?

NEU: In den folgenden Fällen ist ein BEWEGZEIT-Besuch ohne Test möglich:

  • Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen)
  • Verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber)
  • Gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern

NEU: In allen anderen Fällen ist der BEWEGZEIT-Besuch nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

Kinder und Jugendliche die entgegen dieser Vorgaben die BEWEGZEIT besuchen, werden in der BEWEGZEIT isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.

*) Durchführung eines solchen Tests z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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